Schulpflicht bei Streik in ÖPNV
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht weiterhin. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Soweit einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar möglich ist, handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten, die bei den KlassenlehrerInnen anzuzeigen sind. Als zumutbar gelten Fußwege bis zu einer Stunde. Nur bei einem nicht vorhersehbaren Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
[Schulministerium zur Schulpflicht bei Streik im ÖPNV]