Abschlüsse und Versetzungen an der ACG
Ab Klasse 9: Ausgabe von Prognosen mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der 10 zu jedem Zeugnis – entscheidend ist aber, welche Leistungen am Ende der Klasse 10 erreicht werden. |
In der Klasse 9 gibt es erstmalig schullaufbedingt ein Versetzungsverfahren: Mit der Versetzung in die Klasse 10 wird zugleich der Hauptschulabschluss der Klasse 9 vergeben. |
Von Klasse 5 bis Klasse 9 werden Schüler*innen grundsätzlich versetzt, können jedoch eine Klasse auf Anraten der Klassenkonferenz wiederholen, falls der Verbleib in der Klassenstufe die beste Fördermöglichkeit ist. |
Erster Schulabschluss nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) vgl. APO SI, §40
- Versetzung in Klasse 10 ist gleichbedeutend mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- in allen Fächern ausreichende Leistungen, Besuch eines E-Kurses nicht erforderlich
- verlassen der Schule mit diesem Abschluss nur, wenn die 10-jährige Schulpflicht erfüllt ist
Mindestanforderungen |
Noten: |
oder: |
Deutsch, Mathe |
max. ein „mangelhaft“ |
kein „mangelhaft“ |
sonstige Fächer |
max. ein „mangelhaft“ |
max. zwei „mangelhaft“ |
- Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt
- Rechnerische Abwertung einer 5 im E-Kurs zu einer 4 im G-Kurs mit Überweisung in den G-Kurs
Erweiterter Erster Schulabschluss nach Klasse 10 (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) vgl.APO SI, §40
- in allen Fächern ausreichende Leistungen, Besuch eines E-Kurses nicht erforderlich
Mindestanforderungen |
Noten: |
oder: |
Deutsch, Mathe, Lernbereich NW(Chemie, Physik, Biologie) und Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft) |
max. ein „mangelhaft“ |
kein „mangelhaft“ |
Sonstige Fächer |
max. ein „mangelhaft“ |
max. zwei „mangelhaft“ |
- Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt
- Rechnerische Abwertung einer 5 im E-Kurs zu einer 4 im G-Kurs
- Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung (ZP 10)
Entscheidend für höherwertige Abschlüsse ist neben guten Noten die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Anzahl an Fachleistungskursen (Grund- oder Erweiterungskurse / G-Kurs und E-Kurs). Die Zuweisung zu den Grund- und Erweiterungskursen beschließen die Zeugniskonferenzen.
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife / MSA) vgl. APO SI, § 42
- Teilnahme an 2 E-Kursen
- ausreichende Leistungen in E-Kursen und WP, befriedigende Leistungen in den Grundkursen
- übrige Fächer: in 2 Fächern befriedigende Leistungen, in restlichen Fächern ausreichende Leistungen
Mindestanforderungen |
Noten: |
mögliche Minderleistungen / Ausgleich |
zwei E-Kurse undWahlpflichtkurs (WP) |
„ausreichend“ |
eine Minderleistung in D, E, M, WP oder einem anderen Fach um eine Notenstufe, bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe |
G-Kurseevtl. weitere E-Kurse |
„befriedigend“„ausreichend“ |
|
restliche Fächer |
2 x „befriedigend“,Rest „ausreichend“ |
Zusätzlich eine Minderleistung in einem der übrigen Fächer um bis zu zwei Notenstufen ohne Ausgleich |
- Fächergruppe I: D, E, M, WP | Fächergruppe II: alle anderen Fächer (auch Physik)
- Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) möglich
Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife mit besonderem Qualifikationsvermerk / MSA-Q) vgl. APO SI, § 43
- Teilnahme an 3 E-Kursen mit mind. befriedigenden Leistungen, befriedigende Leistungen in WP
- Bewertung des G-Kurses mit „gut“, übrige Fächer: im Schnitt befriedigende Leistungen
Mindestanforderungen |
Noten: |
mögliche Minderleistungen / Ausgleich |
drei E-Kurse undWahlpflichtkurs (WP) |
„befriedigend“ |
eine Minderleistung in D, E, M, WP oder einem anderen Fach um eine Notenstufe, bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe |
G-Kursevtl. weiterer E-Kurs |
„gut“„befriedigend“ |
|
restliche Fächer |
„befriedigend“ |
zwei Fächer „ausreichend“ und ein Fach „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bei Ausgleich durch entsprechende Anzahl „gut“ in restlichen Fächern |
- Fächergruppe I: D, E, M, WP | Fächergruppe II: alle anderen Fächer (auch PH & CH)
- Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) möglich
Fachhochschulreife und Abitur
Nach der Q1 erwerben die Schüler*innen bei insgesamt ausreichenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Am Ende der Q2 legen Sie die Abiturprüfungen ablegen – Infos hierzu z.B. unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/FAQ-Oberstufe/index.html
Klasse 11 (EF): nach dem ersten Jahr in der Oberstufe erreichen die Schüler*innen die Versetzung in die Qualifikationsphase, wenn sie in 10 Fächern ausreichende Leistungen erreichen.